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wie sieht die Rechtslage aus, wenn man eine eigene Webseite betreibt (mit Nebenverdienst durch AdSense), aber vertraglich durch den Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagt ist, die Webseite trotzdem kaum Zeitaufwand mit sich bringt? Hat jemand schon mal diese Erfahrung gemacht?
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3 Antworten zu “Kann man eine eigene Webseite betreiben trotz Angestelltenverhältnis?”
wolschou Said:
Das ist keine nebentätigkeit. in deiner freizeit darst du machen was du willst, auch geld verdienen, solange es deine leistungsfähifkeit für den arbeitgeber nicht einschränkt. es könnte dich ja auch niemand daran hindern, eine nichtprofitable private website zu programmieren. in der nebenverdienstklausel geht es nicht um das verdiente geld, sondern einerseits um deine arbeitskraft, die du in deiner freizeit erholen sollst und nicht noch weiter erschöpfen, und andererseits um die vermeidung eines möglichen interessenkonfliktes zwischen den beiden arbeitgebeern,
hendrik232 Said:
Ich würde ins Impressum folgendes schreiben "Die Werbung ist nur dazu gedacht die Ausgaben zu decken und es besteht keine Gewinnabsicht"
Dann würde ich vielleicht auf der Seite noch schreiben, dass es dein Hobby ist.
Somit ist es dann ein Hobby und du willst nur deine Unkosten decken.
P.S.: Denke an ein vollständiges Impressum.
first_elite_power Said:
AdSence und "Nebenverdienst" )) wie süß.
Arbeitgebertechnisch ist Gebot 1 zu beachten: Was der Arbeitgeber nicht weiß…
Vertraglich gemeint sind Nebenverdienste die Dich bei Deiner Haupttätigkeit behindern, z.B. Wachschutz des Nachts wodurch Du tagsüber nicht ausgeschlafen bist.
Ansonsten schließe ich mich der ersten Antwort an (und ein "Daumen hoch").
Was AdSence angeht google oder wiki mal ob es sich wirklich lohnt.
Eine private Seite wird kaum besucht, dann erst recht nicht auf Werbebanner geklickt. Und wenn Du es selbst machst fällt dies Google (der Betreiber dieses Geschäftsmodells) auf!!!
Das ist keine nebentätigkeit. in deiner freizeit darst du machen was du willst, auch geld verdienen, solange es deine leistungsfähifkeit für den arbeitgeber nicht einschränkt. es könnte dich ja auch niemand daran hindern, eine nichtprofitable private website zu programmieren. in der nebenverdienstklausel geht es nicht um das verdiente geld, sondern einerseits um deine arbeitskraft, die du in deiner freizeit erholen sollst und nicht noch weiter erschöpfen, und andererseits um die vermeidung eines möglichen interessenkonfliktes zwischen den beiden arbeitgebeern,
Ich würde ins Impressum folgendes schreiben "Die Werbung ist nur dazu gedacht die Ausgaben zu decken und es besteht keine Gewinnabsicht"
Dann würde ich vielleicht auf der Seite noch schreiben, dass es dein Hobby ist.
Somit ist es dann ein Hobby und du willst nur deine Unkosten decken.
P.S.: Denke an ein vollständiges Impressum.
AdSence und "Nebenverdienst"
)) wie süß.
Arbeitgebertechnisch ist Gebot 1 zu beachten: Was der Arbeitgeber nicht weiß…
Vertraglich gemeint sind Nebenverdienste die Dich bei Deiner Haupttätigkeit behindern, z.B. Wachschutz des Nachts wodurch Du tagsüber nicht ausgeschlafen bist.
Ansonsten schließe ich mich der ersten Antwort an (und ein "Daumen hoch").
Was AdSence angeht google oder wiki mal ob es sich wirklich lohnt.
Eine private Seite wird kaum besucht, dann erst recht nicht auf Werbebanner geklickt. Und wenn Du es selbst machst fällt dies Google (der Betreiber dieses Geschäftsmodells) auf!!!